Detektive Sicherheitsdienste Auskunftei Bewachung Technik Das Unternehmen Kontakt

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1.  Der Auftraggeber trägt das Risiko des Auftrages, mit der Verpflichtung, die Auftragnehmerin  daraus schad- und klaglos zu halten.

2. Das gesamte Handling des Auftrages, insbesondere die entsprechenden Personal- und Fahrzeugeinsätze sowie notwendige Ablösen erfolgen nach sachlichem Ermessen der Auftragnehmerin, soweit nicht besondere Anordnungen des/der Auftraggeber/s/in vorliegen.

3. Jeder Einsatz wird örtlich und zeitlich ab und bis zum angekreuzten Standort bzw. Kontaktadresse der Auftragnehmerin berechnet, wobei pro Person, Fahrzeug und Einsatz  grundsätzlich eine Mindestverrechnung von  5 Stunden erfolgt.
Alle Arbeiten werden grundsätzlich von zumindest zwei Mitarbeiter/innen ausgeführt. Bei Kraftfahrzeugeinsätzen werden zudem im Interesse der korrekten Auftragsabwicklung und der Verkehrssicherheit zumindest zwei Fahrzeuge, besetzt mit jeweils zwei Mitarbeiter/n/innen, eingesetzt; auf die Schwierigkeiten im Straßenverkehr wird verwiesen.
Der/Die Auftraggeber/in verpflichtet sich hiermit ausdrücklich, allfällige (Verkehrs-)Strafen im vollen Umfang zu bezahlen bzw. zu ersetzen, deren Kausalzusammenhang mit dem Auftrag aus den Unterlagen ersichtlich ist.
Für die Bereitschaft/Bereitstellung von Personen, Fahrzeugen sowie von  Geräten etc. werden  50 %  der in der Honorarnote       vereinbarten Sätze verrechnet.

4. Falls bei Ermittlungen einer Person die Geheimhaltung ihres Namens bzw. ihrer Identität von der Auftragnehmerin  zugesichert werden  musste, verzichtet der/die Auftraggeber/in auf die Preisgabe dieser Daten.

5. Die Berichterstattung erfolgt grundsätzlich mündlich, bei Bedarf - gegen Kostenersatz  - auch schriftlich, ist streng vertraulich   und nur für den/die Auftraggeber/in  bestimmt. Eine  Weitergabe des Inhaltes an Dritte in unveränderter oder weiterverarbeiteter Form            - auch in Kopie etc. - ist nur nach vorheriger - schriftlicher -  Zustimmung der Auftragnehmerin gestattet. Der/die Auftraggeber/in  haftet bei Zuwiderhandlung der Auftragnehmerin bzw. Dritten  zudem für daraus entstehende Schäden und Kosten.
Für die bestimmungsmäßige Ankunft bzw. für die ordnungsgemäße Übertragung von Briefen, Faxen, Mails, etc. trägt ausschließlich der/die Auftraggeber/in das Risiko.

6. Der/Die Auftragnehmer/in verpflichtet sich, neben einer allfälligen Anzahlung die Zeit- und Sachaufwendungen etc. durch laufende mindestens monatliche - Zahlungen zu decken, bzw. auf  Wunsch der Auftragnehmerin entsprechende Vorauszahlungen zu leisten.

7. Mit der Berichtslegung an die vom/n (der) Auftraggeber/in angegebene Adresse, Postfach etc. bzw. mit der mündlichen Berichterstattung sind sämtliche noch offenen Beträge und Ansprüche sofort fällig. Der/Die Auftragnehmer/in ist verpflichtet, auch sämtliche Barauslagen und Kosten zu ersetzen. Werden bei Fälligkeit der Ansprüche diese nicht, oder nicht zur Gänze erfüllt, anerkennt der/die Auftragnehmer/in die Richtigkeit des Gesamtanspruches  und verpflichtet sich zum Ersatz aller mit der Eintreibung entstehenden Barauslagen, inklusive der vorprozessualen Kosten.

8. Sämtliche Ansprüche aus diesem Vertrag bleiben von allfälligen Regressansprüchen des/der Auftraggebers/in gegenüber Dritte, sowohl dem  Grunde,  als auch der Höhe nach, unberührt.

9. Eine Kompensation der Honorarforderungen des Auftragnehmers mit einer Forderung des/der Auftraggeber/s/in – welcher Art auch        immer – ist ausgeschlossen.

10. Behörden-  und  Gerichtstermine, die  sich  direkt  oder  indirekt  aus  einem Auftrag  ergeben, anerkennt  der/die  Auftraggeber/in   als auftragskausalen und daher zu honorierenden Zeitaufwand; dies gilt auch dann, wenn es nach geltendem Recht Staatsbürgerpflicht ist diesem Termin Folge zu leisten. Der Anspruch ergibt sich mit der Anwesenheit beim Termin, unabhängig von einer Einvernahme, einer Vertagung etc.. Die Auftragnehmerin verpflichtet sich dafür, keinerlei Gebührenansprüche an das Gericht oder die Behörde zu stellen.

11. Der/Die Auftraggeber/in erteilt der Auftragnehmerin ausdrücklich Vollmacht für alle erforderliche Maßnahmen, speziell  Akteneinsicht und Auskunftseinholung bei Gerichten,  Behörden sowie bei Banken und sonstigen Institutionen.

12. Abweichungen dieser Geschäftsbedingungen sowie der  Honorarvereinbarung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform und der firmenmäßigen Fertigung durch die Auftragnehmerin.

13. Erfolgt diese Auftragserteilung nicht durch den/die  Auftraggeber/in persönlich,  sondern durch eine ersuchte oder bevollmächtigte Person,  so haftet diese mit dem/der Auftraggeber/in zu ungeteilter Hand für alle Ansprüche aus diesem Auftrag.

14. Die vereinbarten Honorarsätze, bzw. alle vereinbarten Preise und Beträge verstehen sich  für 12 Monate ab Auftragserteilung als      Festpreise und gelten für das gesamte Bundesgebiet Österreichexklusive MWSt. und sind diese  jeweils sofort nach Erhalt der Rechnung - netto Kassa - fällig, wobei bei nicht termingerechter Zahlung  10%  Verzugszinsen pro Jahr verrechnet und die offene Forderung  spätestens nach 14 Tagen ab Rechnungsdatum an ein Inkassobüro bzw. Rechtsanwalt  zur Betreibung übergeben wird.

15. Für grenzüberschreitende Arbeiten werden entsprechende Zuschläge verrechnet.

16. Der Auftrag kann jederzeit, schriftlich/eingeschriebenbeendet werden; die Abrechnung erfolgt  gemäß der Honorarvereinbarung. Die vereinbarte Stornopauschale  wird bei Stornierung des Auftrages jedenfalls fällig.

17.    Vereinbarter Gerichtsstand ist  A-4020 Linz.

 

zurück